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Feuer im Garten:
Was ist erlaubt?

Ein Herbstabend, ein paar Freunde, die bierbomb® brennt – und irgendwann fragt jemand: Dürfen wir das hier eigentlich? Meistens ja. Hier steht erst, was überall in Deutschland gilt – und danach, wie Dresden es im Einzelnen geregelt hat.

Ja.

Im eigenen Garten darf die Feuertonne brennen – in den meisten Gemeinden ohne Genehmigung. Solange diese vier Dinge stimmen:

1Kein AbfallBrennholz ja, Laub und Gehölzschnitt nein
2Rücksichtkein Rauch, keine Funken, die Nachbarn erheblich stören
3Kein Schutzgebietsonst vorher das Umweltamt fragen
4Abstand zum Waldim Wald und bis 100 m davor gelten eigene Regeln

Was das Bundesrecht vorgibt

Diese drei Dinge stehen in Bundesgesetzen und bilden den Rahmen für ganz Deutschland. Wo die Länder davon abweichen dürfen, steht es in der jeweiligen Karte dabei.

1. Ins Feuer gehört kein Abfall

Laub, Gehölzschnitt, Reste vom Obstbaumschnitt sind Abfall – und Abfall gehört grundsätzlich nicht ins Gartenfeuer, sondern in die Biotonne oder zum Wertstoffhof. Brennholz, das zum Heizen gekauft oder eingelagert wurde, ist dagegen kein Abfall, sondern Brennstoff – entscheidend ist nicht das Material, sondern ob man es loswerden will. Genau darin liegt der Unterschied zwischen einem erlaubten Feuer und einer verbotenen Verbrennung.

Achtung, hier gibt es Länderausnahmen: Einzelne Bundesländer erlauben über eine eigene Verordnung das Verbrennen von Gartenabfällen eng begrenzt – in Bayern etwa nur außerhalb bebauter Ortsteile und werktags zwischen 6 und 18 Uhr. In Sachsen gilt das seit 2019 nicht mehr, hier bleibt es beim Verbot.

§ 28 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz: Abfälle dürfen zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden. § 28 Abs. 3 erlaubt den Ländern, davon durch Verordnung Ausnahmen zu machen – daher die unterschiedlichen Pflanzenabfallverordnungen.

2. Der Rauch darf niemanden erheblich stören

Wer ein Feuer betreibt, muss vermeidbare Belastungen vermeiden und unvermeidbare klein halten. Für die Praxis heißt das: trockenes Holz, kein Dauerqualm, und bei ungünstigem Wind lieber verschieben.

§ 22 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz. Für private Feuer gilt die Pflicht ausdrücklich für Luftverunreinigungen und Geräusche.

3. Nachbarn müssen nur Kleinigkeiten hinnehmen

Dein Nachbar kann Rauch nicht verbieten, solange er ihn nur unwesentlich beeinträchtigt. Wird es wesentlich – Rauch zieht regelmäßig in offene Fenster, die Wäsche riecht, der Sitzplatz ist unbenutzbar –, muss er es nicht dulden.

§ 906 Abs. 1 BGB: Der Eigentümer kann die Zuführung von Rauch insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt.

Was dein Bundesland und deine Gemeinde regeln

Alles Weitere ist örtlich – und unterscheidet sich tatsächlich. Vier Punkte lohnt es nachzusehen:

  • Abstand zum Wald. Jedes Bundesland hat ein eigenes Waldgesetz, und die Abstände sind unterschiedlich – such nach Waldgesetz und deinem Bundesland. Die sächsischen Werte stehen weiter unten unter „Die Abstände“.
  • Ruhezeiten. Mittags- und Nachtruhe stehen in der Verordnung deiner Gemeinde.
  • Anzeige oder Genehmigung. Für ein Feuer im eigenen Garten verlangen die wenigsten Gemeinden etwas – für größere Feuer oder Feuer auf öffentlichem Grund fast alle.
  • Waldbrandgefahr. Bei hohen Warnstufen gelten strengere Regeln oder ein Verbot.
  • Schutzgebiete. Liegt dein Grundstück in einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet, braucht ein Feuer eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde – meist beim Landkreis oder beim Umweltamt der Stadt.

So findest du deine Regel in zwei Minuten: Such nach dem Namen deiner Stadt oder Gemeinde zusammen mit Polizeiverordnung oder Gefahrenabwehrverordnung. Darin steht in der Regel ein Abschnitt über offenes Feuer. Findest du nichts, hilft das Ordnungsamt weiter – ein Anruf reicht. Für den Waldabstand such nach Waldgesetz und deinem Bundesland.

So sieht das konkret aus: Dresden und Sachsen

Damit das nicht abstrakt bleibt, hier eine Gemeinde im Einzelnen – unsere eigene. Wenn du woanders wohnst, erkennst du daran, wonach du in deiner Verordnung suchen musst.

Geht – und geht nicht

Geht

  • Feuertonne, Feuerschale oder Feuerkorb im eigenen Garten
  • trockenes Brennholz
  • Grillen mit handelsüblichem Grill

Geht nicht

  • Gartenabfälle, Laub und Gehölzschnitt verbrennen
  • lackierte, beschichtete oder verleimte Holzreste
  • Feuer auf Straßen, Plätzen und in Parks

Zählt die Feuertonne überhaupt?

Ja. Die Dresdner Polizeiverordnung zählt sie ausdrücklich mit:

„Offene Feuer … sind jegliche Feuer auf befestigtem oder unbefestigtem Boden, in Feuerkörben oder -fässern, in Feuerschalen oder anderen Behältnissen.“Polizeiverordnung Dresden, § 2 Abs. 5

Und sie erlaubt sie im Garten:

„Außerhalb des öffentlichen Bereiches sind das Abbrennen offener Feuer und das Grillen mit handelsüblichen Geräten und Brennstoffen erlaubt, wenn erhebliche Belästigungen Dritter durch Rauch oder Funkenflug ausgeschlossen sind.“Polizeiverordnung Dresden, § 14 Abs. 3
Flamme über dem Rohr der bierbomb® Feuertonne, der Schriftzug leuchtet
Die bierbomb® brennt mit trockenem Holz.

Was ins Feuer gehört

Trockenes Holz – mehr nicht. Das Abfallverbot von oben gilt auch hier: Die Dresdner Polizeiverordnung erlaubt offenes Feuer im eigenen Garten nur mit handelsüblichen Brennstoffen (§ 14 Abs. 3) und lässt das Kreislaufwirtschaftsgesetz ausdrücklich unberührt (§ 14 Abs. 4). Anders als in manchen anderen Bundesländern gibt es in Sachsen keine Ausnahme für das Verbrennen von Gartenabfällen.

Gut für die Nachbarn und für den eigenen Abend: Je trockener das Holz, desto weniger Rauch.

Die Abstände

3 m zu allem, was brennen kann – so viel Platz braucht die bierbomb® rundherum.
100 m zum Wald: Näher dran braucht ein Feuer eine Genehmigung der Forstbehörde.
30 m Ausnahme: Wer das Grundstück selbst nutzt – als Eigentümer, Pächter oder Mieter –, darf dort mit 30 m Abstand zum Wald Feuer machen.

Waldabstände: Waldgesetz für den Freistaat Sachsen, § 15. In trockenen Wochen lohnt ein Blick auf die Waldbrandgefährdung in Sachsen.

Wann es leise sein muss

Das Feuer selbst ist leise – die Runde drumherum nicht immer. Die Ruhezeiten laut Polizeiverordnung (§ 3):

Montag bis Donnerstag, Sonntag22 – 7 Uhr
Freitag und Sonnabend24 – 8 Uhr
Sonnabend, Sonn- und Feiertag13 – 15 Uhr

Unabhängig von diesen Zeiten gilt für Musik im Freien § 4 der Polizeiverordnung: Lautsprecher und Instrumente dürfen andere zu keiner Tageszeit unzumutbar belästigen.

bierbomb® Feuertonne bei Nacht, glühende Luftöffnungen vor Stadtlichtern
Die bierbomb® bei Nacht.

Sonderfälle

Ich habe einen Kleingarten.
Dann gilt zusätzlich die Garten- beziehungsweise Kleingartenordnung des Vereins. Sie kann Feuer einschränken oder zum Beispiel die Größe einer Feuerschale vorgeben. Im Zweifel vorher beim Vorstand fragen.
Ich wohne zur Miete und habe einen Garten.
Wo ein Feuer erlaubt ist, regeln Gemeinde und Hausordnung. Ein Blick in den Mietvertrag oder eine kurze Frage an den Vermieter erspart Ärger.
Geht es auch auf dem Balkon?
Nein. Die bierbomb® ist für den Außenbereich gebaut und nicht für Balkone geeignet – egal, was die Hausordnung sagt.
Mein Grundstück liegt in einem Schutzgebiet.
Dann gelten die Schutzgebietsverordnungen, und ein Lagerfeuer muss beim Umweltamt beantragt werden. Ob das Grundstück betroffen ist, zeigt der Themenstadtplan der Stadt Dresden im Bereich Umwelt.
Und an der Elbe?
Auf Straßen, Plätzen und in öffentlichen Grünanlagen ist offenes Feuer verboten. Ausgenommen sind fünf Lagerfeuerstellen an der Elbe: Dafür braucht es eine Erlaubnis der Stadt, die Gebühr beträgt 10 Euro, gebucht wird online – frühestens vier Wochen vorher, spätestens am Vortag.
Ich wohne nicht in Dresden.
Dann gilt die Polizeiverordnung der eigenen Gemeinde – sie steht auf deren Website, oder das Ordnungsamt gibt Auskunft. Das Waldgesetz mit den Abständen zum Wald gilt in ganz Sachsen.
Was passiert, wenn sich Nachbarn beschweren?
Wer Nachbarn erheblich mit Rauch oder Funkenflug belästigt, handelt laut Polizeiverordnung ordnungswidrig – das kann ein Bußgeld kosten. Zieht der Rauch direkt hinüber: anderer Platz, anderer Abend, trockeneres Holz.
bierbomb® Feuertonne auf Gehwegplatten, die Glut leuchtet durch die Luftöffnungen
Die bierbomb® auf Gehwegplatten.

Gilt überall: Sicher aufstellen

  1. Auf einen festen, ebenen und nicht brennbaren Untergrund stellen.
  2. 3 bis 5 Meter Abstand zu allem halten, was brennen kann – manche Gemeinden verlangen mehr.
  3. Niemals in geschlossenen Räumen – Gefahr einer Kohlenmonoxidvergiftung.
  4. Das Feuer nie unbeaufsichtigt lassen und Kinder und Tiere fernhalten.
  5. Einen Eimer Wasser, einen Gartenschlauch oder einen Feuerlöscher in Reichweite haben – und keinen Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin verwenden.
  6. Auch nach oben frei halten: nicht unter Ästen, Markisen oder einem Sonnensegel.
  7. Die Asche erst nach dem vollständigen Auskühlen entnehmen.
Stand: 13. Oktober 2026. Diese Seite fasst die Vorschriften zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung – maßgeblich ist der jeweils gültige Wortlaut. Fragen zum eigenen Grundstück beantwortet das Ordnungsamt, in Schutzgebieten das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden.
Quellen
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