Ein Herbstabend, ein paar Freunde, die bierbomb® brennt – und irgendwann fragt jemand: Dürfen wir das hier eigentlich? In Dresden heißt die Antwort meistens Ja. Hier steht, wann – und wann nicht.
Ja.
Im eigenen Garten darf die Feuertonne brennen – ohne Genehmigung. Solange diese vier Dinge stimmen:
Ja. Die Dresdner Polizeiverordnung zählt sie ausdrücklich mit:
„Offene Feuer … sind jegliche Feuer auf befestigtem oder unbefestigtem Boden, in Feuerkörben oder -fässern, in Feuerschalen oder anderen Behältnissen.“Polizeiverordnung Dresden, § 2 Abs. 5
Und sie erlaubt sie im Garten:
„Außerhalb des öffentlichen Bereiches sind das Abbrennen offener Feuer und das Grillen mit handelsüblichen Geräten und Brennstoffen erlaubt, wenn erhebliche Belästigungen Dritter durch Rauch oder Funkenflug ausgeschlossen sind.“Polizeiverordnung Dresden, § 14 Abs. 3
Trockenes Holz – mehr nicht. Die Stadt verbietet ausdrücklich, Abfälle zu verbrennen, und nennt dabei auch den Gehölzschnitt. Laub, Äste und Reste vom Obstbaumschnitt gehören in die Biotonne oder zum Wertstoffhof.
Gut für die Nachbarn und für den eigenen Abend: Je trockener das Holz, desto weniger Rauch.
Waldabstände: Waldgesetz für den Freistaat Sachsen, § 15. In trockenen Wochen lohnt ein Blick auf die Waldbrandgefährdung in Sachsen.
Das Feuer selbst ist leise – die Runde drumherum nicht immer. Die Ruhezeiten laut Polizeiverordnung (§ 3):
Sie steht aufgebaut in der Ausstellung im Küchen Profi Center Dresden, Rudolf-Walther-Straße 3.
Zur Ausstellung Im Shop ansehen Feuerschale, Feuerkorb oder Feuertonne? Der Unterschied Ratgeber: Garten, Terrasse oder unterwegs