Ein Herbstabend, ein paar Freunde, die bierbomb® brennt – und irgendwann fragt jemand: Dürfen wir das hier eigentlich? Meistens ja. Hier steht erst, was überall in Deutschland gilt – und danach, wie Dresden es im Einzelnen geregelt hat.
Ja.
Im eigenen Garten darf die Feuertonne brennen – in den meisten Gemeinden ohne Genehmigung. Solange diese vier Dinge stimmen:
Diese drei Dinge stehen in Bundesgesetzen und bilden den Rahmen für ganz Deutschland. Wo die Länder davon abweichen dürfen, steht es in der jeweiligen Karte dabei.
Laub, Gehölzschnitt, Reste vom Obstbaumschnitt sind Abfall – und Abfall gehört grundsätzlich nicht ins Gartenfeuer, sondern in die Biotonne oder zum Wertstoffhof. Brennholz, das zum Heizen gekauft oder eingelagert wurde, ist dagegen kein Abfall, sondern Brennstoff – entscheidend ist nicht das Material, sondern ob man es loswerden will. Genau darin liegt der Unterschied zwischen einem erlaubten Feuer und einer verbotenen Verbrennung.
Achtung, hier gibt es Länderausnahmen: Einzelne Bundesländer erlauben über eine eigene Verordnung das Verbrennen von Gartenabfällen eng begrenzt – in Bayern etwa nur außerhalb bebauter Ortsteile und werktags zwischen 6 und 18 Uhr. In Sachsen gilt das seit 2019 nicht mehr, hier bleibt es beim Verbot.
§ 28 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz: Abfälle dürfen zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden. § 28 Abs. 3 erlaubt den Ländern, davon durch Verordnung Ausnahmen zu machen – daher die unterschiedlichen Pflanzenabfallverordnungen.Wer ein Feuer betreibt, muss vermeidbare Belastungen vermeiden und unvermeidbare klein halten. Für die Praxis heißt das: trockenes Holz, kein Dauerqualm, und bei ungünstigem Wind lieber verschieben.
§ 22 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz. Für private Feuer gilt die Pflicht ausdrücklich für Luftverunreinigungen und Geräusche.Dein Nachbar kann Rauch nicht verbieten, solange er ihn nur unwesentlich beeinträchtigt. Wird es wesentlich – Rauch zieht regelmäßig in offene Fenster, die Wäsche riecht, der Sitzplatz ist unbenutzbar –, muss er es nicht dulden.
§ 906 Abs. 1 BGB: Der Eigentümer kann die Zuführung von Rauch insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt.Alles Weitere ist örtlich – und unterscheidet sich tatsächlich. Vier Punkte lohnt es nachzusehen:
So findest du deine Regel in zwei Minuten: Such nach dem Namen deiner Stadt oder Gemeinde zusammen mit Polizeiverordnung oder Gefahrenabwehrverordnung. Darin steht in der Regel ein Abschnitt über offenes Feuer. Findest du nichts, hilft das Ordnungsamt weiter – ein Anruf reicht. Für den Waldabstand such nach Waldgesetz und deinem Bundesland.
Damit das nicht abstrakt bleibt, hier eine Gemeinde im Einzelnen – unsere eigene. Wenn du woanders wohnst, erkennst du daran, wonach du in deiner Verordnung suchen musst.
Ja. Die Dresdner Polizeiverordnung zählt sie ausdrücklich mit:
„Offene Feuer … sind jegliche Feuer auf befestigtem oder unbefestigtem Boden, in Feuerkörben oder -fässern, in Feuerschalen oder anderen Behältnissen.“Polizeiverordnung Dresden, § 2 Abs. 5
Und sie erlaubt sie im Garten:
„Außerhalb des öffentlichen Bereiches sind das Abbrennen offener Feuer und das Grillen mit handelsüblichen Geräten und Brennstoffen erlaubt, wenn erhebliche Belästigungen Dritter durch Rauch oder Funkenflug ausgeschlossen sind.“Polizeiverordnung Dresden, § 14 Abs. 3
Trockenes Holz – mehr nicht. Das Abfallverbot von oben gilt auch hier: Die Dresdner Polizeiverordnung erlaubt offenes Feuer im eigenen Garten nur mit handelsüblichen Brennstoffen (§ 14 Abs. 3) und lässt das Kreislaufwirtschaftsgesetz ausdrücklich unberührt (§ 14 Abs. 4). Anders als in manchen anderen Bundesländern gibt es in Sachsen keine Ausnahme für das Verbrennen von Gartenabfällen.
Gut für die Nachbarn und für den eigenen Abend: Je trockener das Holz, desto weniger Rauch.
Waldabstände: Waldgesetz für den Freistaat Sachsen, § 15. In trockenen Wochen lohnt ein Blick auf die Waldbrandgefährdung in Sachsen.
Das Feuer selbst ist leise – die Runde drumherum nicht immer. Die Ruhezeiten laut Polizeiverordnung (§ 3):
Unabhängig von diesen Zeiten gilt für Musik im Freien § 4 der Polizeiverordnung: Lautsprecher und Instrumente dürfen andere zu keiner Tageszeit unzumutbar belästigen.
Sie steht aufgebaut in der Ausstellung im Küchen Profi Center Dresden, Rudolf-Walther-Straße 3.
Zur Ausstellung Im Shop ansehen Feuerschale, Feuerkorb oder Feuertonne für den Garten? Welche Grillplatte passt auf eine Feuertonne? Feuertonne mit Grillplatte: was geht Ratgeber: Garten, Terrasse oder unterwegs